Entschuldigungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Für jede versäumte Unterrichtsstunde muss eine Entschuldigung vorgelegt werden. Dazu gehört auch immer ein Anschreiben nach [https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_5008 DIN 5008]. Bei minderjährigen Schülern muss die Entschuldigung durch die Eltern erfolgen. |
Für jede versäumte Unterrichtsstunde muss eine Entschuldigung vorgelegt werden. Dazu gehört auch immer ein Anschreiben nach [https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_5008 DIN 5008]. Bei minderjährigen Schülern muss die Entschuldigung durch die Eltern erfolgen. |
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− | Für Arbeitnehmer gilt folgende Regelung: |
+ | Für Arbeitnehmer gilt folgende Regelung, an die sich auch jede Schülerin und jeder Schüler halten sollte: |
: ''(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.'' (Quelle: [http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html §5 des Entgeltfortzahlungsgesetz]). |
: ''(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.'' (Quelle: [http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html §5 des Entgeltfortzahlungsgesetz]). |
Version vom 6. Dezember 2014, 17:02 Uhr
Für jede versäumte Unterrichtsstunde muss eine Entschuldigung vorgelegt werden. Dazu gehört auch immer ein Anschreiben nach DIN 5008. Bei minderjährigen Schülern muss die Entschuldigung durch die Eltern erfolgen.
Für Arbeitnehmer gilt folgende Regelung, an die sich auch jede Schülerin und jeder Schüler halten sollte:
- (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. (Quelle: §5 des Entgeltfortzahlungsgesetz).
Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben
Max Mustermann
Musterstraße 1
44787 Bochum
Technische Berufliche Schule 1
Frau Klassenlehrerin
Ostring 25
44787 Bochum
16. Oktober 2013
Entschuldigung Nr. 1 – Schuljahr 2013/14
Klasse ITA 14a
Sehr geehrte Frau Klassenlehrerin,
ich bitte Sie, mein Fehlen von Montag, den 14. bis Dienstag den 15. September zu entschuldigen. Aufgrund von [...] konnte ich am Unterricht leider nicht teilnehmen.
Ich habe an diesen 2 Tagen insgesamt 12 Unterrichtsstunden versäumt, deren Inhalt ich umgehend nacharbeiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann