Praktikum

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Am Ende des zweiten Jahres und in den anschließenden Sommerferien wird ein Betriebspraktikum absolviert. Es dauert mindestens 8 Wochen. Die angehenden Informationstechnischen Assistenten/innen haben zu diesem Zeitpunkt schon vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse, die sie bei der Installation von Netzen, der Wartung und dem Zusammenbau von Rechnern erworben haben. Des weiteren haben die Schüler/innen Programmierkenntnisse und sind geübt in Datenbankanwendungen.

Während des Praktikums sind die Schüler durch den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) versichert. Die Schüler werden während des Betriebspraktikums von einem Lehrer betreut.

Wochenbericht

Während des Praktikums wird ein Wochenbericht geführt, der kurz die Tätigkeiten eines Tages auflistet.


Die Beurteilung

Die Berichte werden von Fachlehrern beurteilt. Dies sind nicht zwangsläufig die Betreuungslehrer. Die Beurteilung erfolgt nach den folgenden Kriterien.

  1. Formale Anforderungen (30%)
    1. Formale Gestaltung (Titelblatt / Inhaltsverzeichnis / Kapitelüberschriften / Zitate …)
    2. Sprachliche Gestaltung (Gliederung / Rechtschreibung / Stil…)
    3. Abgabeform / Umfang (Bindung /Textumfang / Druckbild / Anlagen …)
    4. Anschaulichkeit (Bilder / Zeichnungen / Diagramme …)
    5. Literaturauswahl
  2. Beschreibung des Auftrags (30%)
    1. Projektcharakter erkennbar?
    2. Eigenleistung erkennbar?
    3. Verständlichkeit des „Auftrags“ (IST- / SOLL-Zustand / Projektplanung / Zeitplanung …)
    4. Beschreibung relevanter Einflussfaktoren (betriebliches Umfeld / Schnittstellen / Mitarbeiter / Fachabteilungen …)
  3. Inhalt / Beschreibung der Prozessschritte (40%)
    1. Zielorientierung / Nachvollziehbarkeit des Vorgehens
    2. Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen
    3. Nachvollziehbarkeit des Projektergebnisses
    4. Plausibilität des Zeitaufwandes
    5. Fachliche Tiefe
    6. Fachliche Richtigkeit

Wichtig für Wiederholer

Das Praktikum muss in den letzten 12 Monaten vor der Abschlussprüfung absolviert worden sein. Das bedeutet aber auch, dass Wiederholer der Ober- oder Mittelstufe in diesem Falle das Praktikum erneut absolvieren müssen.